AW: Erbe und Kinder aus der 1. Ehe
Hallo.
Sie haben Recht. Die gesetzliche Erbfolge im Stand der Zugewinngemeinschaft sieht die Hälfte des Anspruchs beim Ehepartner. Der Sohn aus erster Ehe würde somit 25% vom Vater erben und Anspruch auf Wertersatz haben.
Sie haben im Prinzip zwei Möglichkeiten: Umschreibung des Hauses auf ein anderes Familienmitglied, was andere Erben ausschließt. Zum Beispiel auf die Ehefrau, wenn nur das Kind aus der jetzigen Ehe existiert. Problem: Der Ehemann muss mitspielen!
Oder Sie regeln testamentarisch die Enterbung des Sohnes. Daraus ergäbe sich jedoch dennoch ein Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 12,5% (1/8) für den Sohn aus erster Ehe.
Ich hoffe ich konnte helfen,
Erbrecht Einfach
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