Zitat:
Ist das rechtens? Ich empfinde das als Täuschung vom Vermieter.
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Direkt gefragt, direkt geantwortet. Ja, das ist rechtens und wurde vom BGH so entschieden. Ihr Vermieter könnte auch keine Vorauszahlung verlangen, nur eine zu hohe wäre ihm nicht erlaubt. Aber lesen Sie selbst:
Zu gering bemessene Nebenkostenvorauszahlungen unschädlich