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Alt 31.03.2012, 12:30
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Auflösung der Wohngemeinschaft

Hallo,

wenn Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart haben, dann können Sie ja bis zum 03.04.2012 Ihre ordentliche Kündigung zum 30.06.2012 einreichen. So kommen Sie zum gewünschten Termin aus der Wohnung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.

Mietrecht-Einfach
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