AW: Auflösung der Wohngemeinschaft
Hallo,
wenn Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart haben, dann können Sie ja bis zum 03.04.2012 Ihre ordentliche Kündigung zum 30.06.2012 einreichen. So kommen Sie zum gewünschten Termin aus der Wohnung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
Mietrecht-Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|