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Alt 05.04.2012, 11:25
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Auszug aus einer Wohngemeinschaft

Da die Kündigung einer Wohnung eine einseitige Willenserklärung ist, bedarf es keiner Bestätigung. Für Sie ist nur wichtig, dass die Kündigung beweisbar (Einschreiben?) erfolgte, damit sind Sie raus aus der Geschichte.
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