Umlageschlüssel Miteigentumsanteile (MEA)
ich habe mit meinem Mieter eine Umlage der Nebenkosten auf Basis Miteigentumsanteile vereinbart, da ich gemäss Teilungserklärung auch die Nebenkosten auf dieser Basis erhalte. Mein Mieter wiederspricht nun der Abrechnung nach "mietrechtlicher Beratung" wegen dieses Umlageschlüssels, da nach seiner eigenen Berechnung eine Umlage nach Quadratmetern günstiger sei. Dem Mieter sind die Wohnflächen der restlichen Wohneinheiten in der kleinen Wohnanlage bekannt - somit ist dieser Vergleich für ihn möglich.
Frage 1: muß ich mich auf eine diesbezügliche Diskussion einlassen obwohl dieser Umlageschlüssel so vertraglich vereinbart ist ?
Frage 2: Kann ich mich auf ein diesbezügliches höchstrichterliches Urteile beziehen, um den Abrechnungschlüssel nach "MEA" durchzusetzen?
Frage 3: hat der Mieter ein Recht darauf, von mir den Nachweis der Richtigkeit des MEA-Anteils (auszugsweise Kopie der Teilungserklärung) zu erhalten?
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