Hallo,
Ihr Mieter scheint sich für einen Fuchs zu halten, ist aber schlichtweg schief gewickelt.
Ich kenne keine Gesetzgebung, die besagt, dass die Abrechnung
inklusive Belege innerhalb der 12 Monate beim Mieter eintreffen muss. Im Gegenteil: Der Mieter kann
Einsicht in die Belege verlangen. Das bedeutet, dass sie ihm nicht einmal zugeschickt werden müssen, sondern wie von Ihnen mitgeteilt beim Abrechner oder dem Vermieter eingesehen werden können.
Verweisen Sie auf diesen Paragraphen (Absatz 3):
§ 556 BGB - Vereinbarungen über Betriebskosten - Mietrecht
Erläutern Sie, dass die Zusendung einer Nebenkostenabrechnung ohne Belege ausreicht.
Wenn Ihr Mieter anderer Meinung ist, dann soll er seinerseits eine Gesetzesquelle nennen, die seine Ansicht stützt!
Mietrecht Einfach