AW: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Sie müssen nur die Betriebskosten des Jahres 2011 bezahlen. Für das Jahr 2010 hätte der alte Vermieter abrechnen müssen.
Wie der neue Eigentümer die Abrechnung hinbekommt ist nicht Ihr Problem, Sie sollten nur sicher stellen, dass Sie nicht mit Dingen aus 2010 belastet werden.
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