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Zitat von linotype
Guten Abend zusammen,
Ich habe 01/2011 laut Mietvertrag einen Individualmietvertrag unterschrieben in dem nicht umlagefähige Kosten (Verwaltungskosten und Rücklagen) auf mich umgelegt werden. Mein Steuerberater informierte mich 04/2012 darüber, dass dies so nicht möglich sei. Habe ich eine gesetzliche Grundlage die seid 2011 zuviel entrichteten Kosten zurück erstattet zu bekommen?
Danke vorab und schöne Grüße
Linotype
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Was verstehen Sie unter einem Individualmietvertrag? Nur weil es evtl. kein Vordruck aus dem Schreibwarenladen ist, muß es noch lange kein Individualvertrag sein.
Um zu viel oder zu unrecht gezahlte Betriebskosten zurück zu fordern muß Ihnen zunächst eine Abrechnung darüber vorliegen. Dann könnten Sie die zu unrecht geforderten Kosten, falls tatsächlich abgerechnet, zwar nicht zurück fordern aber aus der Abrechnung "rausrechnen".
Gesetzliche Grundlage dafür ist die Betriebskostenverordnung und das vertraglich monatliche
Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart wurden.