Zitat:
Jetzt geht´s weiter:
Im gesamten Haus gibt es nur 1 Wasserzähler und 1 Gaszähler
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Was ist daran so ungewöhnlich? Wenn dieses Haus in einem Bundesland steht, in dem es keine Vorschrift gibt, dass Wohnungswasseruhren vorhanden sein müssen, dann wird nach Wohnfläche oder Personenzahl abgerechnet.
Wenn in dem Haus eine Gaszentralheizung für Wärme und Warmwasser sorgt, dann muss nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Wenn Warmwasser nicht zentral erwärmt wird, dann fällt dieser Teil der Heizkostenverordnung eben raus.
Zitat:
Haben die Zwangsverwalter ,die ja momenan noch unsere Vermieter sind nicht die Pflicht uns eine faire Abrechnung zu machen?
Also das was wir wirklich auch verbrauchen?
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Sie sollten sich mit dieser
Heizkostenverordnung vertraut machen und sich auch hier wirklich einlesen:
Betriebskostenverordnung / Mietrecht und Wohnrecht