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... und gefragt wann sie vorhatte das uns zu sagen, ...
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Ein Mieter muß nicht über einen bevorstehenden Eigentümerwechsel informiert werden.
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... da man ja schliesslich davon ausgehen muss das der neue Eigentümer uns zwecks Eigenbedarf kündigen darf.
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Davon darf/kann man auch ohne Eigentümerwechsel ausgehen.
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Im gesamten Haus gibt es nur 1 Wasserzähler und 1 Gaszähler ,falls der neue Eigentümer das Haus wirklich weitervermieten will,müsste er ja alles einbauen lassen
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Wasserzähler für jede Wohnung nur wenn es die jeweilige Landesbauordnung vorschreibt. Und auch da kann es Ausnahmen geben.
Wenn das Haus über eine Zentralheizung verfügt gibt es nur 1 Gaszähler. Was der neue Eigentümer evtl. nachrüsten müßte, währen Heizkostenverteiler, da er ja verpflichtet ist nach der Heizkostenverordnung abzurechnen.
Aber auch hier gibt es eine Ausnahme. Nämlich wenn es ein 2FH ist und der Eigentümer selbst in dem Haus wohnt.
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Haben die Zwangsverwalter ,die ja momenan noch unsere Vermieter sind nicht die Pflicht uns eine faire Abrechnung zu machen?
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So fair wie es die Momentanen Umstände erlauben.
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Also das was wir wirklich auch verbrauchen?
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Wie denn bitte ohne geeignete Meßgeräte für jede Mietpartei?
Was ist denn eigentlich zu Nebenkosten vertraglich vereinbart?