AW: Makler: Ersatzkosten für entgangene Provision
Sie haben ja selber eingesehen, dass der Fehler bei Ihnen lag die Unterlagen nicht genau gelesen zu haben.
Ob dieser Anspruch seitens des Maklers rechtens ist, kann Ihnen - wie mein Vorredner schon sagte - jedoch nur ein Anwalt für Mietrecht aufzeigen.
Deshalb würde ich Ihnen auch raten unsere Onlineberatung in Anspruch zu nehmen. Hier können Sie sich kostenlos ein unverbindliches Angebot zusenden lassen und dann entscheiden, ob Sie dieses annehmen möchten!
Den Link finden Sie im Beitrag von "Regenmacher".
Viel Erfolg!
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