Zitat:
Zitat von Regenmacher
Haben Sie denn die Abrechnung für 2011 schon erhalten? Wenn nein, dann warten Sie bitte ab. Bisher haben Sie lediglich Vorauszahlungen auf eine noch zu erstellende Betriebskostenabrechnung getätigt.
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Vielen Dank für den Hinweis!
Zur weiteren Vorgehensweise hätte ich noch folgende Frage:
- Betriebskosten 2011 abwarten.
- Insofern die nicht umlagefähigen Nebenkosten umgelegt wurden, Einspruch einlegen und Antwort/Erstattung abwarten.
- Falls Erstattung -> kein weiterer Handlungsbedarf.
- Falls keine Erstattung -> Welche weiteren Schritte muss ich tätigen?
Gruß