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Alt 24.04.2012, 23:48
linotype linotype ist offline
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Standard AW: Nicht umlagefähige Nebenkosten

Zitat:
Zitat von anitari Beitrag anzeigen
Was verstehen Sie unter einem Individualmietvertrag? Nur weil es evtl. kein Vordruck aus dem Schreibwarenladen ist, muß es noch lange kein Individualvertrag sein.

Um zu viel oder zu unrecht gezahlte Betriebskosten zurück zu fordern muß Ihnen zunächst eine Abrechnung darüber vorliegen. Dann könnten Sie die zu unrecht geforderten Kosten, falls tatsächlich abgerechnet, zwar nicht zurück fordern aber aus der Abrechnung "rausrechnen".

Gesetzliche Grundlage dafür ist die Betriebskostenverordnung und das vertraglich monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart wurden.
Hallo nochmal,

lediglich der "Titel" des Vertrags lautet "Individualmietvertrag"

Was bedeutet "rausrechnen" in diesem Zusammenhang. Mietzahlungen reduzieren?
Da die NK eine Vorausszahlung sind und ich keine Nachzahlung erwarte, wird es mir nicht möglich sein die zuviel voraugezahlten NK rauszurechenen (außer aus der Mietzahlung).

Zur weiteren Vorgehensweise hätte ich noch folgende Frage:

1) Betriebskosten 2011 abwarten.
2) Insofern die nicht umlagefähigen Nebenkosten umgelegt wurden, Einspruch einlegen und Antwort/Erstattung abwarten.
3) Falls Erstattung -> kein weiterer Handlungsbedarf.
4) Falls keine Erstattung -> Welche weiteren Schritte muss ich tätigen?

Vielen Dank nochmal für die Unterstützung
Gruß
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