Zur weiteren Vorgehensweise hätte ich noch folgende Frage:
Betriebskosten 2011 abwarten.
Logisch, erst dann besteht Handlungsbedarf
Insofern die nicht umlagefähigen Nebenkosten umgelegt wurden, Einspruch einlegen und Antwort/Erstattung abwarten.
Rischtisch
Falls Erstattung -> kein weiterer Handlungsbedarf.
Rischtisch
Falls keine Erstattung -> Welche weiteren Schritte muss ich tätigen?
Selbstvornahme ankündigen und auch durchziehen.
Aufrechnungsrecht und Zurückbehaltungsrecht