Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 25.04.2012, 07:42
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nicht umlagefähige Nebenkosten

Zur weiteren Vorgehensweise hätte ich noch folgende Frage:

Betriebskosten 2011 abwarten. Logisch, erst dann besteht Handlungsbedarf

Insofern die nicht umlagefähigen Nebenkosten umgelegt wurden, Einspruch einlegen und Antwort/Erstattung abwarten. Rischtisch
Falls Erstattung -> kein weiterer Handlungsbedarf. Rischtisch
Falls keine Erstattung -> Welche weiteren Schritte muss ich tätigen? Selbstvornahme ankündigen und auch durchziehen.


Aufrechnungsrecht und Zurückbehaltungsrecht
Mit Zitat antworten