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Alt 25.04.2012, 09:38
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Nicht umlagefähige Nebenkosten

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Zitat von linotype Beitrag anzeigen
[*] Insofern die nicht umlagefähigen Nebenkosten umgelegt wurden, Einspruch einlegen und Antwort/Erstattung abwarten.
Besser gleich, unter Berufung auf den § 1 der Betriebskostenverordnung, absetzten
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