25.04.2012, 09:38
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AW: Nicht umlagefähige Nebenkosten
Zitat:
Zitat von linotype
[*] Insofern die nicht umlagefähigen Nebenkosten umgelegt wurden, Einspruch einlegen und Antwort/Erstattung abwarten.
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Besser gleich, unter Berufung auf den § 1 der Betriebskostenverordnung, absetzten
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