AW: Müssen wir uns ihre freche Tonart gefallen lassen?
Hallo,
wenn der Dachboden im Mietvertrag mit einem Anteil verankert ist, dann sollten Sie sich auf diesen Berufen.
In Sachen Garten: Mitbenutzung bedeutet nicht das Recht auf Mitgestaltung. Hier werden Sie leider sich dem Vermieter fügen müssen.
Mietrecht Einfach
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