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Alt 30.03.2009, 14:56
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo federschwinge,

also meines Erachtens nach ist eine Kündigung auf Grund persönlicher Indifferenzen nicht möglich. Ich empfehle dir hierzu auch einmal unseren Artikel zum Thema ordentliche Kündigung durch den Vermieter:
Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Hier werden die Gründe aufgeführt, die den Vermieter berechtigen ordentlich das Mietverhältnis zu kündigen.

Problem was ich sehe ist natürlich, dass du keinen gültigen Mietvertrag für die neu bezogene Wohnung im Parterre hast. Wobei es sicher nachweisbar ist, dass du diese Wohnung dort nicht autonom besetzt hast. Die Mietzahlungen sind dabei sicher das schlagkräftigste Argument.

Darüberhinaus sind auch mündliche Mietverträge rechtskräftig.

Ich würde dir empfehlen deinen Vermieter anzuschreiben und auf einen mündlich geschlossenen Mietvertrag verweisen. Darüberhinaus sollte ihm mitgeteilt werden, dass der Kündigungsgrund (meines Kenntnisstandes nach) nicht vom BGB abgedeckt wird.

Und solltest du die Wohnung zu unrecht bewohnen ... wie bist du dann an die Schlüssel gekommen?


Ich drücke die Daumen und stehe für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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