AW: Wertermittlung Nachlass
Hallo,
ich verstehe nicht, warum diese Angelegenheit bereits so lange zurückliegt. Das macht alles natürlich extrem schwer. Vor allem auch in Anbetracht der Ermittlung des Wert des Nachlasses.
Liegt denn eine Aufstellung über die Gegenstände vor? Warum stellt sich das Gericht quer? Haben Sie bereits einen Anwalt beauftragt? ISt Ihr Anspruch möglicherweise bereits verjährt?
Sie sehen, ohne konkretere Angaben, kann man hier nicht so einfach zu einer Lösung kommen.
Erbrecht Einfach
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