"Liegengebliebene" Verkleidungsarbeiten verrichten lassen. Wer muss das zahlen?
Hallo!
Vor 3 Jahren wurde in meiner Wohnung aufgrund eines Schimmelbefalls das Badezimmerfenster augetauscht. Die Arbeiter hat der Vermieter geschickt. Für das vollständige Verkleiden war jedoch laut deren Aussagen jemand anderes zuständig. Dieser Jemand kam nur leider, selbst nach mehrmaligem Bescheidsagen beim Vermieter, nicht.
Seitdem blieb das Fenster unverkleidet, weil ich es satt hatte, meinem Vermieter hinterherzurennen. Nun ziehe ich aber zum 1. Juli aus und habe die Arbeiten ohne den Vermieter zu benachrichtigen verrichten lassen...
Meine Frage nun: Wer muss die Rechnung zahlen? Der Vermieter oder ich?
[Nachtrag: Ich musste damals schon aus mir unerklärlichen Gründen (Schimmelbefall wurde bereits vor meinem Einzug vom Vormieter gemeldet) die Hälfte des Fenstereinbaus zahlen.]
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|