AW: "Liegengebliebene" Verkleidungsarbeiten verrichten lassen. Wer muss das zahlen?
Wenn Sie den Schimmelbefall nicht verschuldet haben, aber trotzdem einen Anteil an der Rechnung übernahmen, können Sie ja vielleicht auf die Kulanz des Vermieters hoffen, dass er sich auch an denen von Ihnen beauftragten Arbeiten beteiligt.
Aber tun muss er das nicht! So leid wie es mir tut!
Mietrecht Einfach
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