Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 06.04.2009, 19:28
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo lipjan,

generell würde eine Bestätigung der Annahme der Kündigung sicher helfen. Speziell in deinem Fall.
Dennoch ist es ja so, dass eine ordnungsgemäße Kündigung keiner Bestätigung bedarf.

Ich würde den Vermieter dennoch darum bitten, dir den Auslauf des Mietvertrags zum 31.05.2009 schriftlich zu bestätigen, da die Kündigung scheinbar ja nicht den Vorgaben entspricht.

Als zweiten Weg kannst du dann nur versuchen, die Sonderkündigung wegen Modernisierung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, indem du dich auf die am 30.03.2009 zugesandte Kündigung beziehst.

Ich drücke die Daumen, dass alles glatt über die Bühne läuft und wenn weitere Fragen sein sollten, so stehe ich gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten