Zitat:
Nach meinem Wissen, wird unter den Umständen von nur einem Wasserzähler, der Verbrauch durch die Personen im jeweiligen Haushalt ermittelt. Ist das richtig?????
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Nein! Die Betriebskostenverordnung sieht vor, dass diese Kosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden. So sollte es auch im Mietvertrag vereinbart sein. Und diese Vereinbarung müsste vom neuen Eigentümer übernommen werden.
Das gilt auch für die Rasenpflege. Was ist im Mietvertrag vereinbart?