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Alt 23.05.2012, 22:31
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Nebenkosten bei kleinerer Wohnung als im Mietvertrag vereinbart

Hallo,

ein gewisses Maß an Abweichung wird dem Vermieter in Sachen Wohnungsgröße immer eingeräumt. Die genauen prozentualen Werte habe ich leider nicht im Kopf, nur, dass ab 20% (Korrektur: 10%) Abweichung eine Mietminderung möglich ist.

In Sachen Nebenkosten spielt die Größe der Wohnung vorerst keine Rolle. Wenn Sie Ihre Gebühren direkt an einen Versorger zahlen oder einen eigenen Zähler haben, ist dies auch irrelevant.

Interessant wird es bei den Grundkosten wie Steuern, Versicherungen und allem anderen, was über den Vermieter abgerechnet wird. Hier sollten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung abwarten und dann die (möglicherweise) falsch angegebene Wohnungsgröße beanstanden und den Differenzbetrag einbehalten oder nachfordern im Falle eines Guthabens.


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