AW: Nebenkosten bei kleinerer Wohnung als im Mietvertrag vereinbart
An dieser Stelle muss ich meinen Vorredner korrigieren, das Zauberwort heißt 10%. Wenn Ihnen im Mietvertrag (und nur dort) eine Fläche von 95 m² zugesagt ist, tatsächlich aber nur 86,87 m² vorhanden sind, dann liegt die Differenz bei 8,55% und somit im erlaubten Bereich.
Wäre die Differenz größer als 10%, wäre sogar eine Minderung der Miete denkbar. Für die Berechnung der Betriebskosten hat der Vermieter z.B. die Möglichkeit, als Grundlage die Rohbaumaße zu nehmen. Da dann die Abweichungen in allen Wohnungen gleich sind, wird kein Mieter benachteiligt.
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