Zitat:
Jetzt hat meine Vermieterin allerdings Kosten für Gartenpflege aus Frühjahr 2011 (die Rechnung beläuft sich auf über 4000 EUR) auf meine Endabrechnung mit abgewälzt. Darf sie das?
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Der Vermieter darf grundsätzlich alle im Abrechnungszeitraum anfallenden Kosten abrechnen. Ob diese nun vor oder nach dem Einzug eines Mieters entstehen ist irrelevant. Wenn das Frühjahr 2011 noch zum Abrechnungszeitraum gehört ist das korrekt.
Zitat:
Sie kassiert also mindestens einmal doppelt.
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Wieso doppelt? Sie zahlen einen Teil für Ihren Nutzungszeitraum und der Nachmieter seinen Teil für seinen Nutzungszeitraum.
Allerdings wäre erst mal wichtig zu wissen wie denn der Abrechnungszeitraum ist. Das müssen zwar 12 Monate sein aber nicht zwingend das Kalenderjahr.