AW: Leidiges Thema: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Um es noch einmal zu verdeutlichen, von wann bis wann ist denn der Abrechnungszeitraum? Wie schon @anitari schrieb, müssen es 12 Monate sein. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein.
Erst wenn Sie noch einmal auf diese Abrechnung schauen und den Zeitraum nachreichen, dürfen Sie mit einer Antwort rechnen.
|