Hallo an alle!
Ich bin am 01.04.2009 in eine neue Wohnung gezogen, die auch einen Balkon beinhaltet. Allerdings befindet sich bis zum heutigen Zeitpunkt noch keine Umrandung/Geländer daran, so dass der Balkon nicht genutzt werden kann.
Ich habe einen sog. Doppelbalkon (direkter Anschluss zu den Nachbarn).
Meine Frage ist jetzt, ob mein Vermieter verpflichtet ist, hier beidseitig einen Sichtschutz zu errichten!?
Ist mir echt wichtig, das zu wissen. Hab schon ne Menge recherchiert, aber noch nichts gefunden
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