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Alt 29.05.2012, 15:25
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen Eigenbedarf

Dies liegt ja leider immernoch im Ermessen des Vermieters, ob er die Wohnung - unabhängig von der Größe oder der Härte gegenüber jetzigen Mietern - an seine Tochter abgibt oder nicht.

Da Sie ja bisher noch keine Kündigung erhalten haben, sondern dies nur mutmaßen, so wie ich alles verstehe, stirbt die Hoffnung ja zuletzt. Vielleicht findet die Tochter ja widererwarten doch noch etwas anderes!

Ich drücke die Daumen!
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