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Alt 23.04.2009, 17:16
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Hallo Annetorte,

erst einmal gilt es die Frage zu klären, ob der Balkon Bestandteil des Mietvertrags ist.
Sollte dem so sein, dann ist der Vermieter auch dazu verpflichtet den Balkon in einem ordnunggemäßen Zustand zu halten und ihn nutzbar zu machen. Dazu gehört meiner Meinung nach auch ein Sichtschutz, wenn es sich um einen gemeinschaftlich genutzten Balkon handelt.

Dieser Mangel wird ja auch sicher bei der Wohnungsbesichtigung schon aufgefallen sein oder?
Gab es da schon irgendwelche Absprachen mit dem Vermieter bzgl. des Balkon?


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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