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Alt 02.06.2012, 17:59
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung möglich?

Vom Amtsarzt (Gesundheitsamt) die Gesundheitsgefährdung für den Kleinen bestätigen lassen, dann ist eine fristlose Kündigung möglich.

Mängel an der Wohnung, die trotz schriftlicher Aufforderung vom Vermieter nicht behoben werden, berechtigen zur Mietminderung, aber nicht zur fristlosen Kündigung.
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