Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 23.04.2009, 17:45
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Annetorte,

dann würde ich dir als nächsten Schritt eine Mahnung an den Vermieter vorschlagen. In dieser solltest du eine Frist zur Ausbesserung der Mängel angeben und mit einer Mietminderung drohen, um den ganzen ein wenig Druck zu verleihen. Bezug solltest du hierbei auch auf das geführte Gespräch bei der Wohnungsbesichtigung, sowie die zugesicherte Behebung der Mängel durch den Vermieter nehmen.

Ich drücke dir die Daumen, dass es damit vielleicht schneller behoben wird, als mit reiner Geduld.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Eicnfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten