Nebenkostenabrechnungen rückwirkend verlangen? Verjährung?
Hallo,
im Rahmen meines seit 09/2003 bestehenden Mietverhältnisses habe ich bislang keine einzige Abrechnung über die im Mietvertrag fixierten Betriebskostenvorauszahlungen (Heizung und Warmwasser) erhalten. Im Zuge einer anstehenden Mieterhöhung wurde mir mitgeteilt, dass diese konstant blieben. Insofern ich richtig informiert bin, ist es dem Vermieter nur möglich etwaige Nachforderungen bis spätestens 12 Monate nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums geltend zu machen.
Wie lange ist diese Frist jedoch für etwaige Rückzahlungen, die sich aus einem möglichen Guthaben meinerseits ergeben? Für welchen Zeitraum kann ich also auf die rückwirkende Abrechnungen und eventuelle Auszahlung (im Falle eines Guthabens) bestehen?
Vielen Dank im Voraus...
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