Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 05.06.2012, 07:42
anitari anitari ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Nebenkostenabrechnungen rückwirkend verlangen? Verjährung?

Sie können auf jeden Fall die Abrechnungen der letzten 3 Abrechnungszeiträume fordern. Kommt der Vermieter dem nicht binnen einer gesetzten Frist nach können Sie sogar die Zahlung der Betriebskosten komplett einstellen.

Aber bitte noch mal in den Vertrag schauen ob wirklich Vorauszahlungen und nicht etwa Pauschale vereinbart ist.
Mit Zitat antworten