AW: Nebenkostenabrechnungen rückwirkend verlangen? Verjährung?
Sie können auf jeden Fall die Abrechnungen der letzten 3 Abrechnungszeiträume fordern. Kommt der Vermieter dem nicht binnen einer gesetzten Frist nach können Sie sogar die Zahlung der Betriebskosten komplett einstellen.
Aber bitte noch mal in den Vertrag schauen ob wirklich Vorauszahlungen und nicht etwa Pauschale vereinbart ist.
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