Erbanspruch /-wert bei unehelichem Kind
Folgende Voraussetzung:
Vater vor knapp drei Jahren verstorben. War im Grundbuch nicht als Eigentümer von Haus und Grund eingetragen, nur die Mutter, welche jedoch während der Ehezeit dieses Eigentum vererbt bekommen hat\mit Erbvertrag - einzig auf sie begünstigt. Es gibt neben dem einzigen Sohn nun noch eine uneheliche Tochter, welche bis dato keinen Vaterschaftsnachweis, bzw. Keinen Vaterschafts-Anerkennungsnachweis erbracht hat. (außer Briefe die auf das Wissen/ Existenz der Tochter hinweisen)
Fragen:
1. Gelten solche Briefe als mögliche Anerkennung?
2. Ist Haus und Grund in den Erbwert einzurechnen, bei einer möglichen Pflichtteilsermittlung?
3. Oder stimmt was ich gelesen habe, dass einzig dass im persönlichen Eigentum des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes gelege Eigentum angesetzt werden kann, und nicht etwaige Zugewinne?
4. Ab wann tritt die Verjährung des Pflichtanteils in Kraft? Wenn ich nicht schriftlich nachweisen kann, dass das Kind vom Ableben informiert war? Sie jedoch mündlich vom Todesfall über eine Dritte wusste?
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