AW: untermietvertrag richtig gekündigt?
Da das Untermietverhältnis nur zwischen Hauptmieter und Untermieter besteht, hat die Vermietergesellschaft (fast) nichts damit zu tun.
Bis auf die falsche Kündigungsfrist - sie beträgt 3 Monate - scheint soweit alles in Ordnung zu sein. Man sollte nur noch darauf achten, dass der Wohnungszustand und Schlüsselrückgabe bei Übergabe, beweisbar sind. Zeugen, Protokoll, Fotos!
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