Hallo,
ich verstehe Ihre Schilderung so, dass Sie der gemeinsame Sohn von Vater (verstorben mit unehelicher Tochter) und Mutter (hat das Haus geerbt) sind.
1. Ob solche Briefe als Anerkennung der Vaterschaft gelten wage ich zu bezweifeln. Ein leibliches Kind muss meiner Kenntnis nach durch einen Vaterschaftstest, oder eine Anerkenntnis bestätigt werden. Genaues kann Ihnen aber möglicherweise nur ein Anwalt sagen.
2. Ab hier ist die Frage, ob es um Sie oder die uneheliche Tochter Ihres Vaters geht. Sollte es um die Tochter gehen, dann hätten sich die Folgefragen ja bereits mit der ersten Antwort erledigt oder ggf. mit der Verjährung des Pflichtteilsanspruches.
Weiteres zur Verjährung des Pflichtteils lesen Sie bitte hier nach:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Erbecht Einfach