AW: Erbrecht - sonstiges Hausverkauf Recht auf Urkunde
Hallo,
wenn Sie Beteiligter sind, dann werden Sie auch bei einer Übertragung vor den Notar geladen werden, der den geschlossenen Vertrag verliest. Somit haben Sie spätestens dann Kenntnis von den gemachten Abredungen.
Ich wüsste nicht, warum Sie Ihre Bankverbindung nicht angeben sollten. Möglicherweise geht es um eine Schenkung des Hauses an Ihren Bruder und einen finanziellen Ausgleich, der an Sie zu leisten ist.
Letzten Endes müssen Sie eh ein Schriftstück unterschreiben, welches Sie natürlich aufmerksam lesen sollten. Nicht das dort schlussendlich eine Regelung folgender Art formuliert ist:
"Gegen eine Zahlung von 5.000 EUR verzichte ich auf weitere Erbansprüche" oder ähnliches.
Ich hoffe ich konnte schon weiterhelfen.
Wichtig: Unterschreiben Sie nichts ungelesen und legen Sie notfalls die Schriftstücke selbst einem von Ihnen beauftragten Anwalt vor.
Erbrecht Einfach
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