AW: Nebenkostenabrechnung und Verjährung
Dann haben Sie während dieser 10 Jahre tief und fest in Bezug auf die Abrechnung der Betriebskosten geschlafen.
Sie können für die Jahre, die noch nicht der Verjährung unterliegen die Abrechnung verlangen und Ihr Vermieter müsste Ihnen ein Guthaben auszahlen. Eine Nachforderung könnte er bestenfalls für den letzten Abrechnungszeitraum verlangen.
Wobei es schwierig sein dürfte, diesen Zeitraum zu definieren, wenn bisher noch keine Abrechnung erstellt wurde.
Da sich diese Materie nicht in einem Forum behandeln lässt, rate ich dringend dazu, einen Anwalt für Mietrecht zu beauftragen.
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