Wenn sich ein Erbe unrechtmäßig bereichert hat, dann besteht immer eine Ausgleichspflicht. Wenn ein Testament vorliegt, sollten Sie mit diesem zum Anwalt gehen. Auch, wenn keines vorliegt.
Ihre Ansprüche können Sie hier vermutlich nur durch rechtlichen Beistand geltend machen. Deshalb möchte ich Ihnen auch einmal zu unserer Onlineberatung Erbrecht durch einen Rechtsanwalt raten:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Hier können Sie kostenlos Ihr Anliegen schildern und erhalten ein Angebot für die Bearbeitung Ihres Falls.
Viel Erfolg wünscht,
Erbrecht Einfach