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Alt 30.06.2012, 08:25
Sange
Gast
 
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Standard AW: [Ex-]Freund einseitig aus Mietvertrag schmeißen - geht das?

Guten Morgen,

man kann eigentlich nur empfehlen, sich das GewSchG (Gewaltschutzgesetz) anzuschauen :

§ 2 GewSchG Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung - dejure.org

und dann eventuell einen Anwalt aufzusuchen.
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