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Alt 16.07.2012, 17:17
einszweidrei einszweidrei ist offline
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Standard Untermietvertrag bei Kündigung des Hauptmietvertrags (Wohngemeinschaft)

Hallo zusammen,
da ich so viel Widersprüchliches gelesen habe, hoffe ich sehr, dass ich hier fachmännisch aufgeklärt werden kann.

So wie ich das verstehe, bestehen bei einer WG jeweils zwischen Hauptmieter und Vermieter und zwischen Hauptmieter und Untermieter unabhängige Rechtsverhältnisse.

Sollte der Hauptmieter ausziehen wollen/müssen und kündigt seinen Vertrag, wie sieht das dann mit den Untermietverträgen aus, wenn der Vermieter einen der Untermieter nicht als neuen Hauptmieter einsetzen möchte?

Ist das dann ein ordentlicher Kündigungsgrund (berechtigtes Interesse) für den Hauptmieter, sprich sind 3 Monate rechtens (wenn unmöbiliert vermietet wurde)? Gibt es da Unterschiede in den einzelnen Bundesländern?



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Geändert von einszweidrei (16.07.2012 um 17:21 Uhr)
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