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Alt 17.07.2012, 10:08
Sange
Gast
 
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Standard AW: Untermietvertrag bei Kündigung des Hauptmietvertrags (Wohngemeinschaft)

Für die Kündigung des Untermietvertrages gilt das gleiche BGB wie für die Kündigung des Hauptmieters.

Nur muss man ganz deutlich erkennen, dass der Hauptmieter gegenüber dem Untermieter der Vermieter ist und für diesen dann andere Kündigungsvoraussetzungen gelten, wie für einen Untermieter, der ja lediglich eine Kündigungsfrist von max. 3 Monaten hätte.

Es käme natürlich noch auf eine anders lautende vertragliche Kündigungsvereinbarung zwischen den beiden Vertragspartner an.

Ist nichts geregelt, dann gilt das BGB.

Also muss der Hauptmieter einen, gesetzlich geregelten, Kündigungsgrund (schriftlich) nennen oder aber eine verlängerte Kündigungsfrist, i.d.R. 6 Monate, in Kauf nehmen.
Dies sollte man als Hauptmieter bei einer Untervermietung immer im Auge behalten.
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