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Alt 11.05.2009, 17:35
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Abmahnung wegen Ruhestörung

Hallo minki23,

natürlich kann die Hausverwaltung eine Abmahnung wegen Ruhestörung aussprechen. Auch eine darauf folgende fristlose Kündigung ist möglich, wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten werden.

Und eine Frage von mir:
War die Abmahnung denn berechtigt? Wurde bis um 3:00 Uhr in der Nacht laut gefeiert?
Ansonsten würde ich Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen.

Zum Thema "jeden anscheissen".

So einfach ist es sicher nicht: denn ich gehe davon aus, dass die Information von mehreren Mietern oder auch Nachbarn an die Hausverwaltung geschickt wurde. So gibt es immer Zeugen. Und darauf ist die Hausverwaltung angewiesen, denn sonst könnte sie keine fristlose Kündigung aussprechen, da Aussage gegen Aussage stünde.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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