Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 15.05.2009, 21:23
rauchfrei rauchfrei ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 2
Standard Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?

Im Mietvertrag ist so eine Klausel, dass man den Vermieter nach Erlaubnis zur Hundehaltung fragen darf.
Wir haben den Hund nun 3 Jahre, aber schriftlich haben wir nix.
Kürzlich gab es eine Auseinandersetzung mit unserem Vermieter wegen einer anderen Sache. Daraufhin verbot er uns mit dem Hund den Hausgarten zu benutzen. (Gartenbenutzung ist im Mietvertrag nicht gesondert angekreuzt)
Mein Mann ging trotzdem mit dem Hund in den Garten und der Vermieter sah es und forderte meinen Mann auf, das Grundstück zu verlassen, da er die Nutzung untersagt hätte.
Mein Mann reagierte nicht.
Der Vermieter meinte daraufhin, er könne die Hundehaltung verbieten. Notfalls mittels "Verfügung"

Geht das? Wir haben 3 Kinder, die an dem Hund hängen...



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen