Hallo zusammen!
Aus gegebenem Anlass (und einer guten Portion Panik) habe ich eine Frage:
Fällt das unentgeltliche Unterbringen meines Freundes (nicht dauerhaft nur Übernachten 2-5 Mal die Woche, naja wir verbringen eben die wenige Freizeit, die wir haben zusammen ...) unter den Tatbestand der unrechtmäßigen Nutzung die vertraglich zur fristlosen Kündigung von Seiten des Vermieters bemächtigt... der Mietvertrag hält sich über Aussagen zur Nutzung sehr allgemein. Der einzige Hinweis ist der Satz "Zur Benutzung als Wohnraum für eigene Zwecke..."
Ich danke euch Experten schonmal im Vorraus für Eure unterstützung