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Fristlose Kündigung möglich, da Freund mehrfach übernachtet
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31.08.2012, 08:28
Regenmacher
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AW: Fristlose Kündigung möglich, da Freund mehrfach übernachtet
Der Begriff Besuch wird im Mietrecht so definiert:
Mietrecht: Besuche in der Wohnung
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