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Alt 17.05.2009, 13:48
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?

Hallo,

das ist natürlich nun nicht gerade positiv gelaufen.
Aber meines Wissens nach kann eine Zusage zur Hundenutzung innerhalb der Wohnung nicht wieder aufgehoben werden.

Um das ganze rechtlich abzusichern würde ich Euch in dieser Hinsicht ein Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht empfehlen. Dann habt Ihr sichere rechtlich fundierte Aussagen, die vielleicht mit einem Telefonat direkt kostenlos beantwortet werden können, solange der Fachmann die Frage mit Ja oder Nein beantworten kann.

Ich zumindest sehe Euch im Recht, wobei der letzte Schachzug, als wieder den Garten mit dem Hund betreten habt, vielleicht nicht der Geschickteste war.


Viel Erfolg,


Mietrecht Einfach
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