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Alt 06.09.2012, 17:40
Meekus Meekus ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung möglich, da Freund mehrfach übernachtet

Eine mündliche Abmahnung hat es in zwischen gegeben. Ich versicherte meinem Vermieter wahrheitsgemäß, dass mein Freund eine eigenen Wohnung hat und nur zu Brauch über Nacht bei mir ist. Bei diesem "Abmahnungsgespräch" wurde ich darauf hingewiesen, dass das Zimmer "für eigene Zwecke" an mich vermietet ist und ich kein Recht hätte andere Personen übernachten zu lassen. Ist dass wirklich die Bedeutung von "zu Eigenen" Zwecken"?
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