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Alt 07.09.2012, 15:34
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Fristlose Kündigung möglich, da Freund mehrfach übernachtet

Die Aussage, dass Sie "kein Recht hätten andere Personen bei Ihnen übernachten zu lassen" ist schlichtweg falsch! Dieses Recht haben Sie sehrwohl!

Lesen Sie hierzu bitte auch noch einmal:
- Besuch und Besuchsrecht
- Hausrecht und Hausfriedensbruch

Somit sollte die Bedeutung von "zu eigenen Zwecken" ja auch geklärt sein.


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