Die Aussage, dass Sie "kein Recht hätten andere Personen bei Ihnen übernachten zu lassen" ist schlichtweg falsch! Dieses Recht haben Sie sehrwohl!
Lesen Sie hierzu bitte auch noch einmal:
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Besuch und Besuchsrecht
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Hausrecht und Hausfriedensbruch
Somit sollte die Bedeutung von "zu eigenen Zwecken" ja auch geklärt sein.
Mietrecht Einfach