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Alt 27.09.2012, 05:10
Sange
Gast
 
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Standard AW: Neuer Vermieter durch Hausverkauf

Zitat:
Ich wohne seit 7 Jahren in meiner Wohnung, zahle 460€ Miete, plauschal (incl. aller Nebenkosten, auch Strom), was für mich und meinem Vor-Vermieter OK war! -
Offensichtlich handelt es sich um einen Pauschalvertrag, der seit Jahren Bestand hat.

Der § 566 BGB Abs.1 sagt: (1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

Ich sehe daher für den neuen Eigentümer keine Möglichkeit diese vertragliche Vereinbarung, selbst wenn sie mündlich wäre, zu ändern.
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